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In der modernen Informationsgesellschaft ist die Idee des geistigen Eigentums zu einem wesentlichen Faktor der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung geworden. Gleichzeitig wird die Zuordnung geistiger Inhalte und ihres Vermögenswerts zur Urheberpersönlichkeit durch die Revolution der Informationstechnologie und die damit verbundenen einfacher und schneller werdenden Zugriffsmöglichkeiten zunehmend in Frage gestellt. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg ist Voraussetzung für die Entwicklung von Ideen und kulturellen Inhalten. Die wirtschaftliche Verwertung geistiger und kultureller Inhalte darf aber durch die gesetzlichen Vorgaben nicht zu sehr eingeschränkt oder gar verhindert werden. Die Interessen in diesem Spannungsfeld auszugleichen, stellt sich als zentrale Aufgabe eines modernen Rechtssystems dar.

Seit der Gründung 1997 ist die Rechtsanwaltkanzlei Marko Pietruck auf die Beratung und Vertretung im Bereich des geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte spezialisiert.
Die Vorteile einer Spezialisierung liegen auf der Hand: Durch professionelle Beratung und praxisorientierte Vertragsgestaltung können Streitfälle vermieden werden. Bei streitigen Auseinandersetzungen sind Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der neuesten Gesetzesänderungen im speziellen Rechtsgebiet unerlässlich. Gerade die Rechtsgebiete des geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte, besonders das Urheberrecht, das Domainrecht und das Medienrecht sind einem ständigen Wandel unterworfen. Infolge dessen können fachliche Kompetenz und fundierte Kenntnisse der Branchengepflogenheiten nur durch eine Spezialisierung gewährleistet werden.