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Markenrecht
Im herkömmlichen Sinn hat eine Marke die Funktion, auf die Herkunft einer Ware oder einer Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen. Marken stehen für die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Durch eine einprägsame Gestaltung sollen sie die Aufmerksamkeit des Verbrauchers erregen und in seiner Erinnerung haften bleiben.
Die Gestaltung und Durchsetzung einer Marke beeinflusst entscheidend den Erfolg des dahinter stehenden Unternehmens. Ein professionelles Firmenlogo sowie gut abgestimmte und ansprechend gestaltete Produktbezeichnungen sind inzwischen Grundvoraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt nicht nur für Konsumprodukte des täglichen Gebrauchs, sondern auch für alle Medienprodukte und –dienstleistungen.
Markenschutz wird nicht nur durch die Eintragung einer Marke in das Markenregister, sondern auch durch die Anmeldung bzw. Verwendung von Titeln (Buch-, Film-, Computerspieltitel etc.) und durch die Aufnahme einer geschäftlichen Bezeichnung erlangt.
Die Rechtsanwaltkanzlei Marko Pietruck steht ihren Mandanten bei der Beratung über die Eintragungsfähigkeit einer Marke, bei der Zusammenstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und bei der Eintragung der Marke in das deutsche, aber auch in das europäische und in internationale Markenregister zur Seite. Auch bei der Gestaltung von Markenlizenz- und Markenkaufverträgen verfügen wir über die nötige Erfahrung. In Kollisionsfällen übernehmen wir die Vertretung, außergerichtlich gegenüber dem Gegner, in Widerspruchsfällen vor dem Marken- und Patentamt und in Markenstreitsachen vor dem Patentgericht bzw. der Spezialkammer des zuständigen Landgerichts.
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