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Medienrecht
Unter Medienrecht ist das Recht der persönlichkeitsrechtlich relevanten Äußerungen in sämtlichen Medien zu verstehen. Die Kanzlei nimmt die Rechte von Mandanten wahr, über die in Presseorganen, Fernseh- oder Radiosendungen oder im Internet unter Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte berichtet wurde. Es werden Unterlassungsabmahnungen erstellt, Berichtigungen und Gegendarstellungen durchgesetzt und Geldentschädigungen eingefordert.
Auch das Medienrecht muss ständig den Gegebenheiten der Zeit angepasst werden. Zuletzt erregte das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofes besondere Aufmerksamkeit, mit dem der Schutz von Personen der Zeitgeschichte ausgedehnt und der Berichterstattung über das Privatleben solcher Personen engere Grenzen gesetzt wurden. Das Urteil, an das die deutsche Rechtsprechung gebunden ist, führte zu einer lebhaften Diskussion über das Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Zeitungs- und Zeitschriftenmacher und dem Schutzbedürfnis von Einzelpersonen, auch wenn sie im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen. |
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