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Urheberecht
Das Urheberechtsgesetz, das 1965 in Kraft getreten ist, schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Leistungen von ausübenden Künstlern (Musiker, Schauspieler, Tänzer), Fotografen, Produzenten und weiteren Leistungsschutzberechtigten.
Nach der Definition des Urheberrechtsgesetzes sind Werke persönliche geistige Schöpfungen. Der Schutzbereich des Urheberrechtsgesetzes ist seit seiner Einführung vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung unter dem Druck der digitalen Revolution ständig weiter entwickelt worden. Insbesondere durch das Gesetz über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von 2003 wurde die Rechtslage auf die dramatisch veränderten technischen Möglichkeiten eingestellt. Weitere Änderungen sind notwendig und auch bereits angekündigt.
Die Kanzlei Marko Pietruck übernimmt urheberrechtliche Mandate in den Bereichen Text, grafische Gestaltung, Film, Fotografie, Musik und Software. Das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit reicht von der einfachen Beratung über die Gestaltung von Künstler-, Agentur-, Produktions-, Verleih und sonstigen Verwertungsverträgen, die anwaltliche Abmahnung, die Erstellung von Gutachten und die Ausarbeitung von Vergleichen in Streitfällen bis zur Prozessvertretung in Urheberrechtsstreitsachen.
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