Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist, dient dem Schutz von konkurrierenden Unternehmen und von Verbrauchern vor unlauterem Wettbewerb. Im UWG werden zahlreiche Beispiele für unlautere Verhaltensweisen benannt. Dabei ergeben sich Überschneidungen mit medienrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Regelungen. So ist es z.B. unlauter, Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen oder die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Unlauter ist es auch, über Waren, Dienstleistungen oder über das Unternehmen eines Mitbewerbers Tatsachen zu behaupten, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Mitbewerbers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind.

Das UWG wurde im Jahre 2004 in Umsetzung einer EU-Richtlinie völlig neu gefasst und an die veränderten Umstände in der modernen Informationsgesellschaft angepasst. Zum Beispiel wurde die Stellung der Verbraucher gegenüber dem zunehmend aggressiven Werbeverhalten von Unternehmen entscheidend gestärkt. So enthält das neue UWG auch Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unerwünschten Telefonanrufen, Telefaxen und E-Mails zu Werbezwecken. Zwar wurden entsprechende Schutzansprüche schon vor der Gesetzesänderung von der Rechtsprechung entwickelt. Das neue Gesetz enthält aber einige Klarstellungen und Erweiterungen.

Auch die Rechtsprechung muss sich auf die neue Rechtslage erst einstellen. Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung sind somit auch im Wettbewerbsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Rechtsanwaltskanzlei Marko Pietruck gewährleistet durch ständige persönliche Weiterbildung die erforderlichen Kenntnisse.